Verwaltungspraktikanten gesucht

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Die Landespolizeidirektion Steiermark sucht Verstärkung für ihr Team und hat einen einjährigen Praktikumsplatz in der Sicherheitspolizeilichen Verwaltung zu vergeben. Nähere Infos finden Sie hier.

Sie sind jung, dynamisch und motiviert? Sie verfügen über einen Studienabschluss (Master, Diplom, Doktorat) oder machen demnächst Ihren Abschluss?

Dann bewerben Sie sich jetzt für eine Stelle als Verwaltungspraktikant.

Es handelt sich hierbei um ein einjähriges befristetes Praktikum bei der LPD Steiermark. Der Verwaltungspraktikantin bzw. dem Verwaltungspraktikanten steht ein monatlicher Ausbildungsbeitrag zu, der sich nach dreimonatiger Tätigkeit als Verwaltungspraktikantin bzw. Verwaltungspraktikant erhöht. In den ersten drei Monaten beträgt das Gehalt 1453,60 € Brutto, danach 2907,20 € Brutto.

Dienststelle:
Landespolizeidirektion Steiermark

Dienstort:
Graz
Vertragsart:
Befristet

Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit

Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich

Ende der Bewerbungsfrist:
05.09.2022

Monatsentgelt/bezug mindestens:
2907,20 € Brutto

Referenzcode:
BMI-22-0931

Aufgaben und Tätigkeiten

• Führung von Verwaltungsstrafverfahren und Unterstützung des Strafvollzugs
• Führen von Verwaltungsstrafverfahren komplexer Art, die besonderes Rechtsverständnis erfordern (z.B Glücksspielgesetz.)
• Verfassen von Rechtsgutachten, Gegenschriften und Vertretung vor dem Landesverwaltungsgericht • Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, des Referat SVA1 betreffend
• Teilnahme am Behördenjournaldienst (BJA)

Erfordernisse

• Ernennungs-/Anstellungserfordernisse für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppe A1/v1
• Absolvierung der vom Dienstgeber für diesen Arbeitsplatz vorgesehenen Aus- und Fortbildungen
Fachspezifische Anforderungen:
• Kenntnisse über die Organisation des Wachkörpers Bundespolizei, der Sicherheitsbehörden sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten
• Kenntnisse über die Arbeitsabläufe der Behörde im Allgemeinen und der Arbeitsplätze in seiner Organisationseinheit im Besonderen
• Kenntnis der den Arbeitsplatz betreffenden Dienstanweisungen und Vorschriften zur selbstständigen Anwendung im zugewiesenen komplexen Aufgabenbereiches samt Anordnung von Maßnahmen zur Zielerreichung
• entsprechendes juristisches Allgemeinwissen und für den Aufgabenbereich tiefgehendes spezielles juristisches Fachwissen
• Kenntnisse im Bereich des New Public Management • erweiterte EDV-A
Persönliche Anforderungen:
• Ausdauer- Durchhaltevermögen
• Souveränes, vertrauenswürdiges und überzeugendes Auftreten
• Entscheidungsfreiheit
• Initiative ergreifen können
• Leistungsbereitschaft

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bewerbungen sind an die Landespolizeidirektion Steiermark, Personalabteilung, 8052 Graz, Straßgangerstraße Nr. 280, zu richten.

Kontaktinformation

Landespolizeidirektion Steiermark, Personalabteilung Fachbereich 01 - Personalbereitstellung, Straßgangerstraße Nr. 280, 8052 Graz, Katharina-Johanna.Ulm@polizei.gv.at


Artikel Nr: 383708
vom Dienstag,  23.August 2022,  10:04 Uhr.

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Aufgrund der sich ausbreitenden Maul- und Klauenseuche in Ungarn und der Slowakei intensiviert die Polizei die Grenzkontrollen.

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INFOS ZUM PARTEIENVERKEHR

Wir freuen uns, Sie persönlich im Bürgerservice der LPD Steiermark am Standort Parkring 4 in 8010 Graz (Ämtergebäude) begrüßen zu dürfen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass am Standort Straßganger Straße 280 in 8052 Graz kein Parteienverkehr stattfindet.

Öffnungszeiten für Parteienverkehr (ausgen. Feier-/Fenstertage):
Bürgerservice: Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr
Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Sonderregelungen für ausgewählte Feier- bzw. Fenstertage:

  • Am Karfreitag und zu Allerseelen (2.11.) endet der Parteienverkehr bereits um 12 Uhr
  • Am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) bleibt das Bürgerservice gänzlich geschlossen (kein Parteienverkehr)

Infos zum Verkehrsamt (Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten):

  • Vorsprachen und Antragstellungen sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.
  • Sie wollen lediglich Ihren neuen Führerschein abholen? Dafür ist kein Termin erforderlich, besuchen Sie uns gerne von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .